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Wegefreiheit im Nationalpark

Wegefreiheit im Nationalpark Hohe Tauern Sitzung beim Senninger!

Inhalt dieser Verordnung ist, den bereits strengen Schutzcharakter dieser Region aufrecht zu halten, teilweise aber auch auf bestehende Verordnungen anzupassen.

Es handelt sich hier um die Flächen des hinteren Untersulzbachtales Richtung Venediger und rund um das Gebiet der  Kürsingerhütte im hinteren Obersulzbachtal.

Diese Flächen wurden 2016 durch das Land Salzburg vom deutschen Verein Naturfreunde, welcher diese Flächen vor über 100 Jahre erworben hatte, zurückgekauft.

Durch eine,  zugegeben unglückliche Formulierung des Verordnungs- Erläuterungsberichtes, kam es durch Medienberichte bedauerlicherweise zu Irritationen.

In der vorletzten Zeile, des unten stehenden Erläuterungsberichtes wird ausgeführt:“ Wandern und Bergsteigen abseits der Pfade ist somit verboten“.

Diese Zeile führte zu Verwirrungen, welche Nationalparkdirektor Wolfgang Urban und ich bereits bei der Landes Legistik deponiert haben und wir werden gemeinsam mit allen Beteiligten diese Passage korrigieren.

Die alpine Wegefreiheit wurde 1970 durch ein eigens Gesetz, welches nicht nur Landes- sondern auch Bundescharakter hat, festgeschrieben.

Dieses Gesetz steht über allen anderen Verordnungen.

Die alpine Wegefreiheit ist, und war seit diesem Zeitpunkt nicht gefährdet und wird dies auch ich Zukunft nicht sein.

Das Begehen besagter Flächen wird für Variantengeher und  Tourengeher immer erlaubt sein.

Das Suchen von Mineralien ist mir ebenso wichtig zu erwähnen. Diese seit Generationen durchgeführte Leidenschaft ist seit der Errichtung des Nationalparks 1984 durch wissenschaftliche Projekte gewährleistet.

Auch in Zukunft können unsere Steinsucher Ihrer Passion  im Sinne der Wissenschaft nachgehen.

(Sämtliche Funde müssen dem Haus der Natur in Salzburg oder ehemals dem Naturhistorischen Museum in Wien zur Katalogisierung und dgl. vorgelegt werden.)

Der Nationalpark Hohe Tauern wurde mit und für uns Menschen der Region gemacht und so muss

diese Fläche uns Bergfreunden auch zur Verfügung bleiben, wenn wir diese nützen möchten.